02.01.2021
INFORMATIONEN ZUR ÜBERNAHME VON NACHHILFESTUNDEN FÜR GERINGVERDIENER IM KREIS UNNA
Lernförderung kann sowohl durch geeignete private als auch gewerbliche Anbieter erfolgen. Lernförderung kann nur bewilligt werden, wenn die schulischen Angebote bereits ausgeschöpft sind, diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die schulrechtlich wesentlichen Lernziele zu erreichen und sie nicht bereits über das Jugendamt erfolgt.
Einzureichende Unterlagen:
- Antrag Lernförderung (Seite 1)
- schulische Stellungnahme (Seite 2 und 3)
- Kostennachweis des Leistungsanbieters (Seite 4)
Die Vordrucke und weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Kreises Unna unter:
https://www.kreis-unna.de/hauptnavigation/service/bildungs-und-teilhabepaket/
25.11.2020
Artikel in den Ruhr Nachrichten zum Thema Covid-19 und Nachhilfe
19.10.2018
Kartentrick mit Zahlen